Mietverwaltung - Sonder­eigentums­verwaltung

Als Eigentümer einer Wohnung haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder Sie nutzen die Wohnung selbst oder Sie vermieten sie. Die Sondereigentumsverwaltung ist ein Angebot an alle die Eigentümer, die ihre Wohnung vermietet haben.

Mit dem Abschluss eines Mietvertrages begründen Sie eine Rechtsbeziehung, in der Sie als Vermieter Rechte, aber auch Pflichten haben. Die Erfüllung dieser Pflichten verlangt spezifische Kenntnisse und natürlich Zeit. Es ist nicht immer einfach, die richtige Unter­scheidung zu treffen zwischen Ihren Belangen als Vermieter einerseits und denen als Mitglied der Eigentümergemeinschaft andererseits. Der WEG – Verwalter wird in der Regel alle Angelegenheiten bezüglich Ihres Mietverhältnisses zurückweisen, da er nur für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zuständig ist.






Das Wohnungseigentümergesetz unterscheidet zwischen Gemein­­schaftseigentum, Sondereigentum und Teileigentum. Die WEG-Verwaltung kümmert sich hier ausschließlich um das Gemeinschaftseigentum. Ihre Wohnung ist dem Wesen nach Sondereigentum und somit von Ihnen zu verwalten. Natürlich haben Sie die Möglichkeit, diese sogenannte Sonder­eigentums­verwaltung jemandem zu übertragen. Da zur ordnungsgemäßen Sondereigentumsverwaltung spezielle Kenntnisse erforderlich sind, empfiehlt sich die Abgabe an eine Hausverwaltung Ihrer Wahl. Hierbei sind Sie nicht an den WEG-Verwalter gebunden.

Im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung übernehmen wir die Wohnungsabnahme und -übergabe bei Mieterwechseln. Selbst­verständlich führen wir die gesamte Korrespondenz mit den Mietern, mahnen eventuelle Mietrückstände an und pürfen Miet­erhö­hungs­optionen. Die Erstellung der Betriebs­kosten­ab­rech­nung erfolgt frist- und formgerecht, eine eventuelle Bear­beitung von Einsprüchen erledigen wir innerhalb der Fristen zeitnah. Sollten Instand­setzungs­maßnahmen erfolrderlich sein oder werden, so kümmern wir uns um die Angebotseinholung, sowie die Preisverhandlungen mit den entsprechenden Fachfirmen.

Bei vorhandenen oder bevorstehnden Leerständen kümmert sich unser profesionelles Team von Maklern um die zukünftigen Mieter, von der Wohnungs­besichtigung bis hin zum unterschrie­benen Mietvertrag. Die Mietaus­schüttung an den Eigentümer nehmen wir umgehend nach Zahlungseingang vor. Nach Abschluss des Kalender­jahres erhalten die Eigentümer die entsprechende Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Haus­abrech­nung) des Sondereigentumes für die steuerliche Verwendung.






Rund um das Mietobjekt

  • Ansprechpartner für den Mieter
  • Überwachung der Mieteingänge inkl. Nebenkosten
  • Mahnverfahren bei ausstehnden Mieten (außergerichtlich oder mit Vollmach gerichtlich)
  • Bei anhaltendem Mietausenstand  - Durchführung der außerordentlichen, fristloßen Kündigung entsprechend den gesetzlichen Regelungen (§ 543 BGB)
  • Erstellung und Übermittlung der jährlichen Nebenkosten­abrechnung an den Eigentümer und den Mieter
  • Vermietungs- und Auszugsmanagement
  • Bei Wohnraumkündigung durch den Mieter, deren Empfang und Bestätigung (nach Rücksprache mit dem Eigentümer)
  • Wohnungsübergaben (Auszug / Einzug)
  • Kautionsabrechnung
  • Wohnungsgeberbescheinigung

 

Rund um Ihre Immobilie:

  • Information über notwendige Instandhaltungsmaßnahmen
  • Beauftragung, KJoordination und Überwachung der Instandhaltungsmaßnahmen (immer mit Rücksprache an den Eigentümer)
  • Gewährleistungsmanagement (Mangelbeseitigung, etc.)
  • Bearbeitung von Versicherungsfällen der betreffenden Wohnungen
  • Vertretung auf der Eigentümerversammlung (auf Wunsch)

 

Leistungen der Sonder­eigentums­verwaltung:

  • Führung der Mietbuchhaltung
  • Mahnwesen
  • Nebenkostenabrechnung 
  • Schadenmanagement
  • Mietvertragsmanagement
  • Kündigungsmanagement
  • Wohnungsübergaben
  • Kautionsverwaltung
  • Korrespondenz mit den Mietern
  • Wohnungsmanagement


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